Allgemeine Geschäftsbedingungen

Effective date:
August 8, 2025

1. EINFÜHRUNG UND DEFINITIONEN

1.1 Diese Nutzungsbedingungen, wie sie hier dargelegt, von Zeit zu Zeit geändert werden können, regeln die Nutzung und Bereitstellung der Dienste, die von Unplex oder seinen verbundenen Unternehmen für den Abonnenten bereitgestellt werden, und sind Teil der Vereinbarung zwischen den Parteien.

1.2 Begriffe in Großbuchstaben, die in diesem Dokument verwendet, aber nicht definiert werden, haben die in der Vereinbarung und im Bestellformular festgelegte Bedeutung.

1.3 Definierte Begriffe:

Affiliate„bezeichnet die oberste Muttergesellschaft einer Partei und jede juristische Person, die direkt oder indirekt über einen oder mehrere Vermittler von der obersten Muttergesellschaft kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht. Für die Zwecke dieser Definition ist unter dem Begriff „Kontrolle“ der direkte oder indirekte Besitz der Befugnis zu verstehen, die Leitung und Politik einer juristischen Person zu lenken oder zu bestimmen, sei es durch den Besitz von Stimmrechten, vertraglich oder auf andere Weise.

Vertrauliche Informationen“ bedeutet wie in Abschnitt 7.1.1 definiert. “Offenlegen Partei“ bedeutet wie in Klausel definiert 7.1.1.

Datum des Inkrafttretens“ bezeichnet das Datum, an dem das Bestellformular von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet wird.

Umsetzung Arbeit“ bezeichnet die Arbeit, die von oder im Namen von Unplex gemäß einer Leistungsbeschreibung ausgeführt wird (unabhängig davon, ob sie in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich angegeben ist oder nicht).

Anfänglich Bedienung Begriff“ bedeutet wie in Klausel 5.1 definiert.

Eingabe“ bezeichnet die Daten, Software, Dokumente, Dienste Dritter und andere Inhalte (einschließlich Aufforderungen), die auf irgendeine Weise zur Verwendung in den Diensten durch den Abonnenten oder im Namen des Abonnenten hochgeladen, abgerufen, gespeichert oder eingereicht wurden.

Intellektuell Eigentum Rechte“ bezeichnet alle geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte, einschließlich Patente, Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Domainnamen, Designs, Gebrauchsmuster, Urheberrechte, Nachbarrechte, Datenbankrechte, vertrauliches Know-how, Geschäftsgeheimnisse und ähnliche Rechte, unabhängig davon, ob sie registriert sind oder nicht, einschließlich Anmeldungen und des Rechts, die Registrierung von Rechten zu beantragen, die überall auf der Welt geschützt werden können.

Ausgang“ bedeutet die Ausgabe, die von den Diensten auf der Grundlage der Eingabe generiert und zurückgegeben wird.

Empfangen Partei“ bedeutet wie in Abschnitt 7.1.1 definiert. “Verlängerung Begriff“ bedeutet wie in Klausel definiert 5.1.

Dienstleistungen“ bezeichnet die Unplex-Plattform, einen webbasierten rechtlichen KI-Assistant, der einen Cloud-Dienst umfasst, auf den über eine Weboberfläche über einen Browser und/oder eine Desktop-App zugegriffen werden kann (oder, falls im Bestellformular ausdrücklich vereinbart, APIs, die von Unplex angeboten werden), sowie alle zusätzlichen Dokumentationen, Module oder unterstützenden Dienste, die von Unplex und seinen verbundenen Unternehmen bereitgestellt werden.

Aussage von Arbeit“ bezeichnet, sofern sie zwischen den Parteien ausgestellt werden, ein oder mehrere Dokumente, die dem Bestellformular beigefügt sind und die von Unplex durchzuführenden Einrichtungs- und Integrationsarbeiten beschreiben, um den Abonnenten an Bord zu nehmen.

Begriff„steht für die anfängliche Servicedaumdauer und alle Verlängerungsbedingungen zusammen.

2. DIE DIENSTE, DIE LIZENZ USW.

2.1 Allgemeines

2.1.1 Vorbehaltlich der Bedingungen der Vereinbarung abonniert der Abonnent hiermit die im Bestellformular angegebenen Dienste und Unplex erbringt sie.

2.1.2 Die Dienste sind in der Regel rund um die Uhr verfügbar, mit Ausnahme von Unterbrechungen aufgrund von Support und Wartung. Unplex wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um Wartungsarbeiten durchzuführen, um die Dienste so wenig wie möglich zu stören, und, soweit dies unter den gegebenen Umständen angemessen ist, den Abonnenten im Voraus über eine Aussetzung der Dienste zu informieren.

2.1.3 Der Abonnent ist dafür verantwortlich, auf seine Kosten die Hardware, Software und Internetverbindung zu beschaffen und aufrechtzuerhalten, die für den Zugriff auf die Dienste und deren Nutzung erforderlich sind.

2.2 Kontoverwaltung, Zugangsdaten usw.

2.2.1 Das vom Abonnenten angegebene Personal erhält Administratorrechte (Administratoren), um das Konto des Abonnenten und seiner Endbenutzer zu verwalten, wobei die Administratoren in der Lage sein können, (i) den Zugriff von Endbenutzern auf die Dienste hinzuzufügen, zu entfernen und zu sperren, (ii) auf gespeicherte Eingaben zuzugreifen, sie zu teilen und zu entfernen und (iii) auf Protokollierung und Informationen über die Nutzung der Dienste durch Endbenutzer zuzugreifen.

2.2.2 Wenn ein Administrator oder Endbenutzer nicht mehr berechtigt ist, die Dienste zu nutzen, muss der Abonnent seinen Zugang umgehend entfernen. Der Abonnent ist für die Nutzung der Dienste durch alle Administratoren und Endnutzer verantwortlich.

2.2.3 Der Abonnent ist für den Schutz aller Zugangsdaten im Zusammenhang mit den Diensten sowie für alle Handlungen und Unterlassungen unter seinem Konto verantwortlich. Im Falle eines vermuteten oder bestätigten unbefugten Zugriffs auf oder einer unbefugten Nutzung der Dienste oder der Zugangsdaten muss der Abonnent Unplex unverzüglich informieren.

2.2.4 Der Abonnent weist jedem seiner Endbenutzer eine individuelle und spezifische Lizenz zu, die von keiner anderen Person geteilt, übertragen oder anderweitig verwendet werden darf, sofern dies nicht in der Vereinbarung festgelegt ist.

2.3 Nutzungsbeschränkungen

2.3.1 Der Abonnent verpflichtet sich, (i) die Dienste nicht in einer Weise zu nutzen, die die Rechte einer Person verletzt, veruntreut oder verletzt, (ii) die Dienste nicht übermäßig zu nutzen (wie in Klausel 2.3.2 näher erläutert) oder die im Bestellformular angegebene Höchstzahl an autorisierten Endnutzern zu überschreiten, (iii) sein Recht, auf die Dienste zuzugreifen oder sie anderweitig zu nutzen, zu unterlizenzieren, zu vermieten, zu verleasen, zu verteilen oder anderweitig zu übertragen oder anderen zu gestatten, die Dienste zugunsten Dritter (mit Ausnahme von verbundenen Unternehmen) zu nutzen, (iv) zu versuchen, sie zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, rückgängig zu machen den Quellcode oder die Algorithmen kompilieren, disassemblieren, entschlüsseln, übersetzen oder ableiten oder die Datenstrukturen der Dienste oder eines Teils davon überprüfen, sofern nicht nach geltendem Recht zulässig, (v) modifizieren, anpassen, portieren, übersetzen, lokalisieren oder abgeleitete Werke der Dienste erstellen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Erstellung neuer oder Erweiterung vorhandener Tabellen oder Datenbanken) der Dienste, (vi) sofern nicht durch eine von Unplex angebotene API gestattet, eine automatisierte oder programmatische Methode verwenden, um Daten oder Ausgaben aus den Diensten zu extrahieren, einschließlich Scraping, Web Harvesting oder Webdatenextraktion , (vii) auf irgendeine Weise unerlaubten Zugriff auf ein Computersystem, ein Netzwerk oder eine Datenbank von Unplex zu erhalten oder zu versuchen, (viii) auf die Dienste ganz oder teilweise zuzugreifen, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln, die mit den Diensten konkurriert, (ix) Viren oder Malware in das Netzwerk und die Informationssysteme von Unplex einzubringen oder deren Einführung zuzulassen,

(x) Urheber- oder Patentanmeldungen einreichen, die die Dienste oder Teile davon beinhalten, (xi) die Dienste auf eine Weise nutzen, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Dienste beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen versucht, und/oder

(xii) die Dienste nutzen, um eindeutig anstößiges oder unangemessenes Material zu erstellen, zu teilen oder zu speichern.

2.3.2 Sollte ein Endnutzer (i) mehr als das Dreifache (3) des Traffics eines durchschnittlichen Benutzers in Unplex (gemessen auf wöchentlicher Basis) oder (ii) eine Menge an Traffic generieren, die eindeutig außerhalb der normalen Nutzungsparameter dieses Endbenutzers liegt, behält sich Unplex das Recht vor, den Zugriff des einzelnen Endbenutzers auf die Dienste für den Rest des bestimmten Monats zu beschränken und den Abonnenten über das Problem zu informieren.Zur Klarstellung: darf nicht zu einer dauerhaften Einschränkung führen und dient lediglich dazu, die Dienste vor übermäßiger Nutzung zu schützen.

2.3.3 Der Abonnent ist verantwortlich für die Nutzung der Dienste durch seine und seine verbundenen Unternehmen und deren Administratoren und Endnutzer sowie für deren Einhaltung (oder Nichteinhaltung) der Nutzungsbeschränkungen.

2.3.4 Wenn Unplex feststellt, dass der Abonnent (oder ein einzelner Administrator oder Endbenutzer) gegen diese Klausel verstoßen hat 2,3, Unplex benachrichtigt den Abonnenten per E-Mail (ein „Servicehinweis“) und fordert den Abonnenten auf, sofortige und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Einstellung der problematischen Nutzung oder der Entfernung entsprechender Eingaben. Wenn keine Abhilfe geschaffen werden kann oder wenn der Abonnent einer Servicehinweise nicht innerhalb der in der Serviceerklärung festgelegten angemessenen Frist nachkommt, kann Unplex den Zugriff des Abonnenten (oder des einzelnen Administrators oder Endbenutzers) auf die Dienste aussetzen, bis die angeforderte Maßnahme ergriffen wird. Falls der Abonnent die erforderlichen Maßnahmen nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach einer Sperrung bei zwei (2) oder mehr Gelegenheiten ergreift In jedem fortlaufenden Zeitraum von zwölf (12) Monaten kann Unplex die Vereinbarung unbeschadet seiner anderen Rechte und Rechtsbehelfe kündigen sofort aus wichtigem Grund gemäß Klausel 5.2.

3. EINGABE UND AUSGABE

3.1 Eingabe und ihre Verwendung

3.1.1 Der Abonnent ist allein verantwortlich für alle Verpflichtungen in Bezug auf die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der Eingaben sowie für alle Lizenzen, Rechtsgründe, Einwilligungen und Genehmigungen Dritter, die für die Nutzung des Inputs mit den Diensten erforderlich sind. Im Verhältnis zwischen den Parteien erklärt und garantiert der Abonnent, dass er die entsprechenden Lizenzen, Rechtsgründe, Einwilligungen und Genehmigungen Dritter für alle Beiträge besitzt und/oder besitzt.

3.1.2 Jegliche Software, Dienste oder andere Produkte von Drittanbietern (zusammen „Dienste Dritter“), die vom Abonnenten in Verbindung mit den Diensten verwendet werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die Eingaben darstellen), unterliegen ihren eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und der Abonnent ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller Bedingungen, die für solche Dienste Dritter gelten.

3.1.3 Obwohl Unplex nicht für Eingaben verantwortlich ist, kann (ist aber nicht verpflichtet) Unplex alle Eingaben löschen, wenn Unplex nachweisen kann, dass es Grund zu der Annahme hat, dass die Eingabe gegen diese Vereinbarung oder geltendes Recht verstößt, oder die Gefahr besteht, dass ein Verletzungsanspruch Dritter geltend gemacht wird. Bevor Unplex alle Eingaben gemäß dieser Klausel löscht 3.1.3, Unplex wird den Abonnenten mit einer angemessenen Vorankündigung informieren, es sei denn, es ist notwendig, die Eingabe vor einer solchen Mitteilung zu löschen, damit Unplex Ansprüche Dritter oder andere wesentliche Haftungen oder Sanktionen vermeiden kann.

3.2 Output und seine Verwendung

3.2.1 Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Abonnenten ist es dem Abonnenten gestattet, die Ausgabe zu nutzen. Dies bedeutet, dass im Verhältnis zwischen Unplex und dem Abonnenten der Abonnent die Ausgabe für jeden Zweck verwenden kann, der nicht im Widerspruch zu dieser Vereinbarung steht, einschließlich kommerzieller Zwecke wie Verkauf oder Veröffentlichung. Zur Vermeidung von Zweifeln ist jedoch der Abonnent allein dafür verantwortlich, zu überprüfen, dass Output nicht die Rechte Dritter verletzt.

3.2.2 Der Abonnent erkennt an, dass die Ausgabe aufgrund der Natur des maschinellen Lernens möglicherweise nicht für alle Kunden/Endbenutzer eindeutig ist und dass die Dienste dieselbe oder ähnliche Ergebnisse für Unplex oder Dritte generieren können. Antworten, die von den anderen Kunden von Unplex angefordert und für diese generiert werden, gelten im Rahmen dieser Vereinbarung nicht als Output.

3.2.3 Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen sind sich schnell entwickelnde Studienbereiche. Unplex arbeitet ständig daran, die Dienste zu verbessern, um sie genauer, zuverlässiger, sicherer und nützlicher zu machen. Angesichts des probabilistischen Charakters des maschinellen Lernens kann die Nutzung der Dienste jedoch in einigen Situationen zu falschen Ergebnissen führen, die reale Personen, Orte oder Fakten nicht korrekt wiedergeben. Der Abonnent ist dafür verantwortlich, die Richtigkeit jeder Ausgabe so zu bewerten, wie es für ihren Anwendungsfall angemessen ist, auch durch menschliche Überprüfung der Ausgabe.

3.2.4 Zur Vermeidung von Zweifeln und ohne die Allgemeingültigkeit von Klausel 3.2.3 einzuschränken, gilt das über die Dienste generierte Output nicht als Rechtsberatung, und Unplex garantiert nicht die rechtliche Richtigkeit, Angemessenheit oder Konformität des Outputs. Unplex ist keine Anwaltskanzlei, ist nicht als Anwalt tätig und erteilt keine Rechtsberatung. Daher trägt Unplex keine rechtliche Verantwortung für Rechtsberatung oder Informationen, die aus dem Output abgeleitet werden.

3.3 Eingangs- und Ausgangsentschädigung

Der Abonnent entschädigt und verteidigt Unplex gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren Dritter (jeweils ein „Anspruch“) und alle damit verbundenen Urteile, Verbindlichkeiten, Auszeichnungen, Schäden, Kosten, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und Auslagen, die sich aus oder im Zusammenhang mit Input und/oder der Nutzung von Output ergeben, vorausgesetzt, dass Unplex (i) den Abonnenten unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert; (ii) dem Abonnenten die alleinige Kontrolle über die Verteidigung einräumt und Begleichung der Forderung (mit der Ausnahme, dass der Abonnent keine Forderung begleichen kann, es sei denn, die Begleichung erfolgt bedingungslos) entbindet Unplex von jeglicher Haftung, der Vergleich hat keinen Einfluss auf die geistigen Eigentumsrechte von Unplex und der Abonnent zahlt alle Vergleichsgebühren) und (iii) gewährt dem Abonnenten auf Kosten des Abonnenten jede angemessene Unterstützung im Zusammenhang mit der Verteidigung oder Beilegung des Anspruchs. Zur Vermeidung von Zweifeln, für die Zwecke dieser Klausel 3,3, Eine Klage gegen Unplex ist so zu verstehen, dass sie eine Klage gegen Unplex, die verbundenen Unternehmen von Unplex und die leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter von Unplex oder seinen verbundenen Unternehmen umfasst.

4. GEBÜHREN UND BEZAHLUNG

4.1 Gebühren

4.1.1 Der Abonnent zahlt die Gebühren für die Dienste (i), die sich aus dem Bestellformular ergeben oder, falls nicht im Bestellformular angegeben, (ii) gemäß den von Unplex angebotenen Standardabonnements von Zeit zu Zeit berechnet werden.

4.1.2 Die Zahlung der Gebühren durch den Abonnenten ist weder (i) von der Bereitstellung zukünftiger Funktionen oder Merkmale abhängig noch (ii) von Aussagen abhängig, die nicht in der Vereinbarung enthalten sind.

4.1.3 Unplex behält sich das Recht vor, die im Rahmen dieser Vereinbarung erhobenen Gebühren, die für die kommende Verlängerungslaufzeit gelten, unter Einhaltung einer Frist von mindestens fünfundvierzig (45) Tagen zu aktualisieren.

4.1.4 Die Kündigung der Vereinbarung entbindet den Abonnenten nicht von seiner Verpflichtung, Gebühren zu zahlen, die für den Zeitraum vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung zu zahlen sind, oder gibt dem Abonnenten (sofern und soweit hier nicht ausdrücklich angegeben) das Recht auf Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren (mit Ausnahme der vorausbezahlten Gebühren für den Zeitraum nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung). Kündigt der Abonnent den Vertrag ohne Angabe von Gründen vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit, wird der Restbetrag der Gebühren für den Rest der Laufzeit sofort fällig.

4.2 Zahlungsbedingungen

4.2.1 Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, sind Rechnungen dreißig (30) Tage ab Rechnungsdatum netto fällig.

4.2.2 Wenn ein ordnungsgemäß in Rechnung gestellter Betrag nicht bis zum Fälligkeitsdatum bei Unplex eingeht, kann Unplex (nach eigenem Ermessen und ohne die Rechte oder Rechtsmittel von Unplex im Rahmen dieser Vereinbarung einzuschränken), (i) Verzugszinsen in Höhe von zwölf (12) Prozent auf die überfälligen Beträge berechnen, (ii) den Zugang des Abonnenten zu den Diensten aussetzen, bis die überfälligen Beträge vollständig bezahlt sind, vorausgesetzt, Unplex hat mindestens zehn (10) Geschäfte getätigt Eine Vorankündigung von Tagen über eine solche Aussetzung und die Zahlung des ausgefallenen Betrags sind innerhalb dieser Frist bei Unplex nicht eingegangen. Im Falle wiederholter Zahlungsverzögerungen durch den Abonnenten kann Unplex auch zukünftige Abonnementverlängerungen und Serviceaufträge von kürzeren Zahlungsbedingungen abhängig machen.

4.2.3 Sofern nicht ausdrücklich im Bestellformular angegeben, enthalten die Gebühren keine Mehrwertsteuer oder andere Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Abgaben jeglicher Art (zusammen „Steuern“). Der Abonnent ist für die Zahlung aller mit dem Vertrag verbundenen Steuern verantwortlich. Wenn Unplex gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder einzuziehen, für die der Abonnent verantwortlich ist, stellt Unplex dem Abonnenten eine Rechnung und der Abonnent zahlt diesen Betrag. Der Abonnent stellt Unplex alle Informationen zur Verfügung, die Unplex nach vernünftigem Ermessen anfordert, um festzustellen, ob Unplex verpflichtet ist, Steuern einzuziehen.

5. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

5.1 Begriff

Die Vereinbarung gilt ab (i) dem Datum des Inkrafttretens und (ii) dem Datum, an dem der Abonnent mit der Nutzung der Dienste beginnt, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt, und bleibt während des im Bestellformular angegebenen ursprünglichen Zeitraums in Kraft (der“Anfänglich Bedienung Begriff“). Sofern der Vertrag nicht von Unplex mit einer Frist von mindestens neunzig (90) Tagen oder vom Abonnenten mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen, jeweils vor Ablauf der ursprünglichen Nutzungsdauer, gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Abonnementzeitraum (“Verlängerung Begriff“), was der Länge der anfänglichen Servicelaufzeit (jede Verlängerung) entspricht, bis es von Unplex mit einer Frist von mindestens neunzig (90) Tagen oder vom Abonnenten mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen schriftlich gekündigt wird, wobei beide vor Ablauf der jeweils aktuellen Verlängerungslaufzeit gezählt werden. Jede Kündigung dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen. Bei Online-Abonnementplänen ohne unterschriebenes Bestellformular kann der Abonnent die Vereinbarung jederzeit vor dem letzten Tag der jeweils aktuellen Abonnementlaufzeit kündigen, um eine automatische Verlängerung zu verhindern.

5.2 Kündigung aus wichtigem Grund

Zusätzlich zu den in der Vereinbarung anderweitig genannten Kündigungsrechten kann eine Partei den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, (i) mit einer schriftlichen Mitteilung an die andere Partei von dreißig (30) Tagen über einen wesentlichen Verstoß, wenn der Verstoß nach Ablauf der Kündigungsfrist noch nicht behoben ist, (ii) wenn gegen die andere Partei ein Verfahren im Zusammenhang mit Insolvenz, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten von Gläubigern eingeleitet wird, soweit dies nach geltendem Recht oder behördlichen Vorschriften zulässig ist, oder (iii) wenn die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt.

5.3 Auswirkungen der Kündigung und des Fortbestehens

5.3.1 Bei Kündigung der Vereinbarung, aus welchem Grund auch immer, (i) die Lizenzen gemäß Klausel 8.2 wird gekündigt (außer in dem Umfang, der erforderlich ist, damit Unplex den Abonnenten beim Datenabruf gemäß Klausel unterstützen kann) 5.3.2), und (ii) alle ausstehenden Gebühren sind fällig und zu zahlen.

5.3.2 Im Zusammenhang mit der Kündigung der Vereinbarung oder auf andere Weise während der Laufzeit verpflichtet sich Unplex, den Abonnenten auf angemessene Anfrage des Abonnenten und auf dessen angemessene Kosten (sofern das geltende Recht nichts anderes vorsieht) den Abonnenten dabei zu unterstützen, alle in den Diensten gespeicherten Eingaben (falls vorhanden) in einem maschinenlesbaren Standardformat abzurufen. Darüber hinaus müssen beide Parteien, sofern nach geltendem Recht nichts anderes vorgeschrieben ist, alle vertraulichen Informationen der anderen Partei unverzüglich zurückgeben oder, falls von der anderen Partei angewiesen, vernichten. Auf schriftliche Anfrage des Abonnenten löscht Unplex alle in den Diensten gespeicherten Eingaben (falls vorhanden) auf eine Weise, die eine Wiederherstellung unmöglich macht.

5.3.3 Die hierin enthaltenen Bestimmungen, die ihrer Natur nach den Ablauf oder die Kündigung dieser Vereinbarung überdauern sollen, gelten in dem Umfang fort, der für die beabsichtigte Wahrung der Rechte und Pflichten der Parteien erforderlich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vertraulichkeitsverpflichtungen in Klausel 7.2 für den längeren Zeitraum von (i) fünf (5) Jahren ab ihrer Kündigung gelten, (ii) in Bezug auf alle vertraulichen Informationen, die Rechte an geistigem Eigentum umfassen, die Schutzdauer des Rechts an geistigem Eigentum und (iii) in Bezug auf alle vertraulichen Informationen, die unter gesetzliche Vorschriften und/oder Vorschriften der Anwaltskammer fallen, den Zeitraum, der nach geltendem Recht/den Regeln der Anwaltskammer erforderlich ist (welche, Die Parteien erkennen an, dass dies sein kann ewig oder mindestens einhundert (100) Jahre).

6. GARANTIEN UND HAFTUNG USW.

6.1 Servicegarantie

6.1.1 Unplex garantiert während der Laufzeit, (i) dass die Dienste im Wesentlichen gemäß der Vereinbarung erbracht werden und auf professionelle Weise gemäß den allgemein anerkannten Industriestandards erbracht werden, (ii) dass die Informationssicherheitsmaßnahmen, die sich aus Klausel 2 ergeben 7.3 wird nicht wesentlich eingeschränkt werden und (iii) dass Unplex die Gesamtfunktionalität der Unplex-Plattform nicht wesentlich beeinträchtigen wird. Unplex garantiert jedoch nicht, dass die Dienste ununterbrochen, korrekt oder fehlerfrei sind.

6.1.2 Ungeachtet der Klausel 6.1.1, Unplex ist jederzeit berechtigt, die Dienste so anzupassen, dass die Einhaltung der geltenden Gesetze gewährleistet ist, Sicherheitsprobleme behoben oder das Risiko einer Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter ausgeschlossen wird.

6.1.3 Außer im Fall grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten von Unplex stehen dem Abonnenten bei einem Verstoß gegen die Klausel die alleinigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe des Abonnenten zur Verfügung 6.1.1 besteht darin, (i) eine Abhilfe für den Verstoß zu verlangen und (ii) wenn Abhilfemaßnahmen nicht ergriffen werden oder möglich sind und der Verstoß erheblich ist, seine Kündigungsrechte gemäß Klausel 5.2 auszuüben.

6.2 Garantie der Implementierungsarbeiten

6.2.1 Unplex garantiert, dass alle in der Vereinbarung spezifizierten Implementierungsarbeiten professionell und gemäß den allgemein anerkannten Industriestandards durchgeführt werden.

6.2.2 Außer im Fall grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten von Unplex bestehen die einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe des Abonnenten bei einem Verstoß gegen Klausel 6.2.1 darin, (i) eine Abhilfe des Verstoßes durch erneute Ausführung der Implementierungsarbeiten durch Unplex zu verlangen oder, (ii), falls eine erneute Erfüllung nicht möglich ist oder dem Abonnenten erhebliche Unannehmlichkeiten bereiten würde, eine angemessene Rückerstattung/Reduzierung der Gebühren für Implementierungsarbeiten zu verlangen, die dem Verstoß und seinen Auswirkungen angemessen sind für den Abonnenten und (iii) wenn Abhilfemaßnahmen nicht ergriffen werden oder möglich sind und der Verstoß erheblich ist, übt ihr Kündigungsrecht in Bezug auf die Umsetzungsarbeiten gemäß Klausel aus 5.2.

6.3 Haftung und Haftungsbeschränkungen

6.3.1 Keine der Parteien haftet im Rahmen der Vereinbarung für entgangene Gewinne, verpasste Gelegenheiten oder indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden oder andere indirekte Schäden oder Verluste, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

6.3.2 Die Gesamthaftung einer Partei gemäß der Vereinbarung darf die Gesamtgebühren, die der Abonnent in den zwölf (12) Monaten vor dem Ereignis, das den Anspruch begründet hat, gezahlt oder zu zahlen hat, nicht überschreiten.

6.3.3 Die in Klausel 2 dargelegten Einschränkungen 6.3.1 und 6.3.2 gelten nicht (i) soweit gegen geltendes Recht verstößt, (ii) in Bezug auf die Verpflichtung des Abonnenten, Gebühren gemäß dieser Vereinbarung zu zahlen, (iii) für Ansprüche gemäß Klausel 3.3 (Eingangs- und Ausgangsentschädigung), (iv) in Bezug auf Ansprüche aufgrund eines Verstoßes einer Partei gegen Klausel 7.2.1 (Vertraulichkeitsverpflichtung) oder (v) in Bezug auf Ansprüche, die auf vorsätzliches Fehlverhalten, grobe Fahrlässigkeit oder betrügerisches Verhalten einer Partei zurückzuführen sind.

6.3.4 Ungeachtet der Klausel 6.3.3 (iv) gelten die Haftungsbeschränkungen einer Partei gemäß Klausel 6.3.1 und 6.3.2 gilt jedoch, wenn ein Verstoß durch (i) die Handlungen eines externen Bedrohungsakteurs erfolgt, obwohl eine Partei ihren in Klausel genannten Verpflichtungen nachgekommen ist 7,3, oder (ii) durch die Handlungen oder Unterlassungen eines Anbieters eines generativen/grundlegenden KI-Modells, das von der Unplex KI-Plattform verwendet wird.

6.3.5 Um gültig zu sein, müssen Schadensersatzansprüche der anderen Partei spätestens zwölf (12) Monate nach Eintritt des Ereignisses, das den Anspruch begründet hat, jedoch niemals später als sechs (6) Monate nach Ablauf oder Kündigung des Vertrags mitgeteilt werden.

6.3.6 Unplex erkennt an, dass die Dienste von den verbundenen Unternehmen des Abonnenten genutzt werden können, sofern dies im entsprechenden Bestellformular angegeben ist. Der Abonnent haftet für die Nutzung der Dienste durch seine verbundenen Unternehmen wie für seine eigene. Darüber hinaus bleibt die Haftung von Unplex im Rahmen der Vereinbarung unberührt, unabhängig davon, ob die verbundenen Unternehmen des Abonnenten die Dienste nutzen, und Unplex übernimmt keine Verpflichtung oder Haftung in Bezug auf solche verbundenen Unternehmen.

6.3.7 Die Dienste können Links zu Websites oder Ressourcen Dritter enthalten und Verbindungen zu Datenbanken, Rechtsforschungsplattformen, Informationsspeichern und ähnlichen Ressourcen (zusammen „Inhalte Dritter“) herstellen. Unplex befürwortet nicht und ist nicht verantwortlich oder haftbar für die Richtigkeit, Verfügbarkeit, Inhalte, Produkte, Dienstleistungen oder alles andere, was Inhalte Dritter betrifft.

6.3.8 Der Abonnent ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass jegliche Nutzung der Dienste (einschließlich Output) den geltenden Exportkontrollgesetzen und Handelssanktionen entspricht.

7. VERTRAULICHKEIT UND INFORMATIONSSICHERHEIT

7.1 Vertrauliche Informationen

7.1.1 „Vertraulich Informationen“ bezeichnet alle von einer Partei offengelegten Informationen (“Offenlegen Partei“) an die andere Partei (“Empfangen „Partei“), ob mündlich oder schriftlich, (i) das als vertraulich bezeichnet ist oder, angesichts der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung, als vertraulich zu verstehen ist, (ii) Eingabe und Ausgabe, (iii) die Dienste, (iv) die Bedingungen der Vereinbarung, einschließlich der Preisgestaltung, und (iv) alle Geschäfts- und Marketingpläne, Technologie- und technischen Informationen, Produktpläne und Designs sowie Geschäftsprozesse, die von jeder Partei offengelegt wurden Zusammenhang mit der Vereinbarung.

7.1.2 Ungeachtet der Klausel 7.1.1, Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die: (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung der Öffentlichkeit ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt sind oder später ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt waren; (ii) der empfangenden Partei vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren, wie aus Aufzeichnungen der empfangenden Partei hervorgeht; (iii) der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten offengelegt wurden, der die Informationen, die einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen, weder direkt noch indirekt erhalten hat, oder (iv) wird jederzeit von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt ohne die Verwendung vertraulicher Informationen der offenlegenden Partei, wie dies aus Aufzeichnungen der empfangenden Partei hervorgeht.

7.2 Vertraulichkeitsverpflichtung und zulässige Offenlegung

7.2.1 Die empfangende Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei während der Laufzeit und der darauffolgenden Frist, die sich aus Klausel ergibt, vertraulich zu behandeln 5,3,3, und verwenden Sie vertrauliche Informationen nicht für Zwecke, die außerhalb des Geltungsbereichs der Vereinbarung liegen.

7.2.2 In diesem Zusammenhang erkennt der Abonnent an, dass als integraler Bestandteil der Dienste Beiträge an die Anbieter generativer/grundlegender KI-Modelle, die von der Unplex AI-Plattform verwendet werden, von Zeit zu Zeit (gemäß ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen) übermittelt werden und Ergebnisse von diesen empfangen werden. Zur Klarstellung ist es der empfangenden Partei außerdem gestattet, vertrauliche Informationen an diejenigen ihrer Mitarbeiter, Direktoren, Anwälte, Vertreter, Subunternehmer und Berater weiterzugeben, die (i) die vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit dem Zweck, der Ausführung und der Vertragsverwaltung der Vereinbarung kennen müssen und (ii) an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind (entweder durch Vereinbarung oder gesetzlich), die nicht weniger streng sind als die in der Vereinbarung enthaltenen.

7.2.3 Der empfangenden Partei ist es auch gestattet, vertrauliche Informationen offenzulegen, wenn dies durch geltendes Recht oder eine verbindliche Entscheidung oder Anordnung einer Behörde, Aufsichtsbehörde, Regierungsbehörde oder eines zuständigen Gerichts erforderlich ist. Wenn die empfangende Partei einem erzwungenen Offenlegungsverfahren in Bezug auf vertrauliche Informationen ausgesetzt wird, hat sie, soweit nicht gesetzlich verhindert, (i) die offenlegende Partei über das Verfahren und die erzwungene Offenlegung zu informieren, (ii) wenn es sich bei der offenlegenden Partei um eine juristische Person handelt, die gesetzlichen und/oder anwaltschaftsrechtlichen Vertraulichkeitsregeln in Bezug auf Mandanten-/Kundenangelegenheiten unterliegt (z. B. eine Bank, ein Finanzinstitut, eine Anwaltskanzlei usw.), das zuständige Gericht/die zuständige Behörde zu informieren und beabsichtigte (n) Empfänger dieser Daten und (iii) wenn die offenlegende Partei dies wünscht die erzwungene Offenlegung auf Kosten der offenlegenden Partei anzufechten und der offenlegenden Partei angemessene Unterstützung zu bieten.

7.3 Informationssicherheit

7.3.1 Jede Partei schützt alle vertraulichen Informationen der anderen Partei mit mindestens der gleichen Sorgfalt (aber nicht weniger als angemessene Sorgfalt), mit der sie ihre eigenen vertraulichen Informationen schützt. Jede Partei muss angemessene und angemessene Maßnahmen ergreifen, um den Zugang zu den vertraulichen Informationen und deren Verwendung zu sichern.

7.3.2 Unplex wird derzeit nach ISO 270001 zertifiziert. Unplex wird sich auch an seine Informationssicherheitsrichtlinien halten, die auf www.unplex.ai/legal dargelegt sind. Wenn eine der Parteien Sicherheitslücken oder Verstöße im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste feststellt, muss die Partei die andere Partei umgehend kontaktieren und angemessene Angaben zu der Sicherheitsanfälligkeit oder dem Verstoß machen.

8. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

8.1 Allgemeines

8.1.1 Unplex und seine verbundenen Unternehmen oder Lizenzgeber besitzen alle Rechte, Titel und Interessen an und an den Diensten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte sowie deren Änderungen, Aktualisierungen und Upgrades. Nichts in dieser Vereinbarung gilt als Übertragung oder Lizenz dieser Rechte, sofern hier nicht ausdrücklich anders angegeben.

8.1.2 Zur Klarstellung wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Abonnent, seine verbundenen Unternehmen und/oder Lizenzgeber das volle Eigentum an seinen Eingaben (und allen Eingaben, die in der Ausgabe enthalten sind) sowie an allen Änderungen oder Konfigurationen der Kontoeinstellungen, die vom oder im Namen des Abonnenten vorgenommen wurden, z. B. von Benutzern erstellte Workflows, Playbooks oder Vorlagen für Eingabeaufforderungen, behalten.

8.1.3 Unplex behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit Verbesserungen, Ergänzungen und Änderungen vorzunehmen (einschließlich, vorbehaltlich der Klausel 6.1.1, Entfernen von Funktionen) und um Fehler oder Mängel in den Diensten zu korrigieren, ungeachtet dessen, dass solche Maßnahmen den Zugriff des Abonnenten auf die Dienste oder deren Nutzung vorübergehend beeinträchtigen können.

8.2 Lizenzen

8.2.1 Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Abonnenten und seine verbundenen Unternehmen gewährt Unplex dem Abonnenten eine begrenzte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare (außer an verbundene Unternehmen), vollständig widerrufbare Lizenz für die Laufzeit, in den von Unplex unterstützten Jurisdiktionen und für die im Bestellformular angegebene Anzahl einzelner Benutzer, um auf die im Bestellformular angegebenen Dienste für die internen Geschäfte des Abonnenten und seiner verbundenen Unternehmen zuzugreifen und diese zu nutzen Operationen.

8.2.2 Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Abonnenten und seine verbundenen Unternehmen gewährt Unplex dem Abonnenten eine unbefristete, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare (außer an verbundene Unternehmen), gebührenfreie Lizenz, in den von Unplex unterstützten Gerichtsbarkeiten, alle von Unplex für den Abonnenten entwickelten und von Unplex an den Abonnenten im Zusammenhang mit Implementierungsarbeiten gelieferten Leistungen für den internen Geschäftsbetrieb des Abonnenten und seiner verbundenen Unternehmen zu verwenden.. Abgesehen von den geistigen Eigentumsrechten des Abonnenten, die in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen beschrieben und in den Liefergegenständen enthalten sind, behält sich Unplex alle Eigentumsrechte an den Liefergegenständen vor.

8.2.3 Der Abonnent gewährt Unplex für die Laufzeit eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare (außer an verbundene Unternehmen), vollständig widerrufliche Lizenz zur Nutzung, Speicherung, Kopie, Übertragung und Anzeige der Eingaben für die Bereitstellung der Dienste gemäß der Vereinbarung. Mit Ausnahme der oben genannten Lizenz behält sich der Abonnent alle Rechte, Titel und Interessen an und an dem Input vor.

8.3 Rückmeldung

8.3.1 Feedback, Kommentare, Ideen, Vorschläge und Verbesserungsvorschläge (zusammen „Feedback“) des Abonnenten (einschließlich seiner Administratoren und Endbenutzer) werden von Unplex begrüßt. Es wird darauf hingewiesen, dass Unplex Feedback ohne Einschränkung oder Zahlung von Vergütungen verwenden kann und dass alle daraus resultierenden geistigen Eigentumsrechte ausschließlich Unplex zustehen.

8.3.2 Darüber hinaus kann Unplex aggregierte und anonymisierte Nutzungsdaten sammeln und analysieren, die aus der Nutzung der Dienste durch den Abonnenten abgeleitet wurden, um die Leistung, Funktionalität und das allgemeine Nutzererlebnis der Dienste zu verbessern, sofern diese Daten nicht mit dem Abonnenten verknüpft werden oder vertrauliche Informationen identifizieren können. Um Zweifel auszuschließen, greift Unplex jedoch nicht auf Input oder Output zu oder analysiert sie und verwendet Input oder Output nicht, um generative/grundlegende KI-Modelle zu trainieren, es sei denn, dies wurde separat schriftlich vereinbart (z. B. zur Feinabstimmung).

9. PERSÖNLICHE DATEN

9.1 Bei der Bereitstellung der Dienste für den Abonnenten verarbeitet Unplex als Datenverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Abonnenten gemäß der zwischen den Parteien geschlossenen Datenverarbeitungsvereinbarung.

9.2 Unplex verarbeitet personenbezogene Daten in seiner Eigenschaft als Datenverantwortlicher auch für eigene Zwecke, wie in der Datenschutzerklärung von Unplex beschrieben.

9.3 Schließlich sind die Vertragsparteien der gemeinsamen Auffassung, dass alle personenbezogenen Daten, die aufgrund des Zugriffs auf oder der Nutzung eines generativen/basisbasierten KI-Modells verarbeitet werden können, vom Anbieter dieses generativen/basisbasierten KI-Modells in seiner Eigenschaft als für die Verarbeitung Verantwortlicher verarbeitet werden (ähnlich wie ein Internet-Suchmaschinenbetreiber, der für seine Verarbeitung verantwortlich ist).

10. SONSTIGES

10.1 Keine Partnerschaft

Diese Vereinbarung begründet keine Partnerschaft, kein Joint Venture oder keine Agenturbeziehung zwischen den Parteien oder ihren jeweiligen verbundenen Unternehmen. Die Parteien sind unabhängig voneinander, und keine Partei ist befugt, die andere Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei zu binden oder im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen.

10.2 Hinweise

Sofern in der Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, bedürfen alle Mitteilungen, Genehmigungen und Genehmigungen der Schriftform und gelten als erteilt mit (i) persönlicher Übergabe, (ii) am zweiten Werktag nach dem Versand oder (iii) am Tag des Versands per E-Mail. Kündigungsmitteilungen der Vereinbarung sind an legal@unplex.ai und den Kundenbetreuer von Unplex zu richten. Alle anderen Mitteilungen im Rahmen der Vereinbarung sind an die jeweilige Kontaktperson der Parteien zu richten, wie im Bestellformular angegeben.

10.3 Verzicht

Ein Versäumnis oder eine Verzögerung der Ausübung eines Rechts aus der Vereinbarung durch eine der Parteien stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar. Jede Bestimmung oder Bedingung dieser Vereinbarung kann von der Partei, die Anspruch darauf hat, jederzeit aufgehoben werden. Ein solcher Verzicht ist jedoch nur wirksam, wenn er in einer schriftlichen Urkunde festgelegt ist, die von oder im Namen der Partei ordnungsgemäß ausgefertigt wurde und auf diese Bestimmung oder Bedingung verzichtet. Kein Verzicht einer Partei auf eine Bestimmung oder Bedingung dieser Vereinbarung, in einem oder mehreren Fällen, ist als Verzicht auf dieselbe oder eine andere Bestimmung oder Bedingung dieser Vereinbarung anzusehen oder auszulegen.

10.4 Trennbarkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise ungültig sein, wird die Gültigkeit dieser Vereinbarung insgesamt nicht berührt und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben gültig. In dem Maße, in dem eine solche Ungültigkeit den Nutzen einer Partei aus dieser Vereinbarung oder ihre Erfüllung im Rahmen dieser Vereinbarung erheblich beeinträchtigt, wird sie angemessen geändert.

10.5 Zuordnung

Keine Partei darf ihre Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag, sei es kraft Gesetzes oder auf andere Weise, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unangemessen verweigert werden darf) abtreten, vorausgesetzt, jede Partei kann den Vertrag in seiner Gesamtheit ohne Zustimmung der anderen Partei (i) an ihr verbundenes Unternehmen oder (ii) im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme, Unternehmensumstrukturierung oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte abtreten. Ungeachtet des unmittelbar vorstehenden Satzes kann, wenn eine Partei von einem direkten Konkurrenten der anderen Partei übernommen wird, alle oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte an diesen verkauft oder einen Kontrollwechsel zugunsten eines direkten Konkurrenten der anderen Partei durchläuft, diese andere Partei den Vertrag mit schriftlicher Mitteilung kündigen, muss es aber nicht.

10.6 Subunternehmer

Unplex kann, vorbehaltlich Klausel 7 und, in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, der zwischen den Parteien geschlossenen Datenverarbeitungsvereinbarung Subunternehmer für die Erbringung der Dienste einsetzen. Unplex haftet für Handlungen und Unterlassungen seiner Subunternehmer wie für seine eigenen und bleibt der einzige Ansprechpartner des Abonnenten in Bezug auf die Dienste. Auf Anfrage stellt Unplex dem Abonnenten eine Liste aller Subunternehmer zur Verfügung, die im Besitz der vertraulichen Informationen des Abonnenten sind oder Zugriff darauf haben.

10.7 Vermarktung

Der Abonnent gewährt Unplex das Recht, die Firmenlogos, Firmennamen, Marken und Benutzerzitate des Abonnenten als Referenzmaterial für Marketing- und PR-Material zu verwenden, wodurch der Abonnent als Unplex-Kunden identifiziert wird. Auf schriftliche Anfrage des Abonnenten wird Unplex jegliche vom Abonnenten angeordnete Nutzung sofort einstellen.

10.8 Höhere Gewalt

10.8.1 Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag haftet keine der Parteien für die Nichterfüllung oder unzureichende Erfüllung der Vereinbarung, wenn dies auf einen Zustand zurückzuführen ist, auf den die betreffende Partei keinen Einfluss hat und der die Leistung dieser Partei oder ihrer Subunternehmer erheblich beeinträchtigt. Dazu gehören: Naturkatastrophen, Epidemien oder Pandemien, Kriegs- oder Terrorakte, Unruhen oder Unruhen, Arbeitsbedingungen wie Boykotte, Streiks oder Aussperrungen, Regierungsmaßnahmen, Störungen der Telekommunikation, Ausfall oder Verzögerung von Internetdienstanbietern oder weit verbreitete Internetstörungen oder Störungen der Stromversorgung oder anderer wichtiger Dienste.

10.8.2 Eine Partei, die geltend macht, dass die in Klausel 10.8.1 beschriebenen Umstände sie daran hindern, die Vereinbarung einzuhalten, muss wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen dieser Umstände zu überwinden und zu mildern.

10.8.3 Wenn die Erbringung der Dienste in wesentlicher Hinsicht aufgrund eines in Klausel 10.8.1 genannten Umstands für einen Zeitraum von mehr als einem (1) Monat verhindert wird, hat jede Partei das Recht, den Vertrag schriftlich zu kündigen, ohne dass eine Schadensersatzpflicht entsteht.

10.9 Vollständige Vereinbarung

Die Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung und Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Absprachen, Zusagen und Zusicherungen werden hiermit ersetzt. Zur Klarstellung: Jede in einer Abonnentenbestellung oder anderen Bestelldokumenten des Abonnenten (mit Ausnahme des Bestellformulars) angegebene Bedingung ist nichtig.

10.10 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Unplex kann diese Nutzungsbedingungen (und die daraus resultierenden Endbenutzerbedingungen) von Zeit zu Zeit ändern. Alle Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden unter veröffentlicht www.unplex.ai/legal und geben Sie das Datum an, an dem sie zuletzt aktualisiert wurden. Änderungen werden dreißig (30) Tage nach ihrer Veröffentlichung oder einem von Unplex angegebenen späteren Datum wirksam. Wenn eine Änderung die Rechte oder Pflichten des Abonnenten erheblich beeinträchtigt, kann der Abonnent die Vereinbarung ohne Vertragsstrafe kündigen, indem er Unplex spätestens fünf (5) Tage vor dem Datum des Inkrafttretens der überarbeiteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen darüber informiert. Es wird davon ausgegangen, dass der Abonnent alle Änderungen der Nutzungsbedingungen akzeptiert hat und damit einverstanden ist, an sie gebunden zu sein, wenn der Abonnent den Dienst nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Änderungen nutzt.

11. SPRACHFASSUNG UND AUSLEGUNG

Diese Vereinbarung wurden aus der englischen Originalfassung ins Deutsche übersetzt. Die Übersetzung dient lediglich der leichteren Verständlichkeit. Im Falle von Widersprüchen oder Auslegungsunterschieden zwischen dieser deutschen Übersetzung und der englischen Originalfassung ist ausschließlich die englische Originalfassung maßgeblich und verbindlich.

12. GELTENDES RECHT UND RECHTSSTREITIGKEITEN

11.1 Die Vereinbarung untersteht dem materiellen Recht der Schweiz.

11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Zürich, Schweiz. Die Parteien vereinbaren, dass die Gerichte von Zürich die ausschließliche Zuständigkeit für solche Streitigkeiten haben.

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