
Vermögensverwalter begegnen KI heute in drei Formen: als Copilot im Portfoliomanagementsystem, als allgemeiner Assistent wie ChatGPT, Claude oder Microsoft 365 Copilot und als Agent, der systemübergreifend arbeitet. Meist wird gefragt, welches Werkzeug das beste ist. Aus unserer Sicht ist das die falsche Frage. Welche Form passt, hängt davon ab, wo die Daten einer Aufgabe liegen und wer für das Ergebnis einsteht. Die aufsichtsrechtliche Einordnung richtet sich nach dem Autonomiegrad, nicht nach der Art des Werkzeugs.
Viele Anbieter von Portfoliomanagementsystemen bauen Assistenten in ihre Plattformen ein. Sie kennen das Datenmodell, respektieren die Berechtigungen und beantworten Fragen zu Positionen, Exposures oder Performance in natürlicher Sprache. Für Fragen, die im Portfolio bleiben, etwa welche Mandate einen bestimmten Emittenten halten oder wie sich die Aktienquote entwickelt hat, genügt das oft.
Die Grenze ist das Datenmodell. Ein PMS-Copilot sieht weder die E-Mails des Kunden noch die Notizen aus dem letzten Gespräch, das KYC-Dossier in der Ablage oder die Hausmeinung des Anlageausschusses. Die meiste Dokumentationsarbeit in der Vermögensverwaltung braucht genau diese Quellen. Ein Gesprächsdossier, ein Quartalsbrief oder ein periodisches KYC-Review verbindet Zahlen aus dem PMS mit Informationen, die anderswo liegen.
Allgemeine Assistenten bewältigen ein breites Spektrum von Anfragen. Mehrere bieten inzwischen Konnektoren zu Postfächern und Dateiablagen an, und Microsoft 365 Copilot arbeitet innerhalb der Microsoft-Umgebung des Hauses und ihrer Zugriffsrechte. Die Anbindung allein macht deshalb keinen Unterschied mehr. Offen bleibt meist, wer entscheidet, welche Kundendaten ein Assistent verwenden darf, wie sich eine Zahl auf ihre Quelle zurückführen lässt und wer ein Ergebnis freigibt, bevor es einen Kunden erreicht.
Fehlen hausweite Regeln, beantwortet jede Person diese Fragen allein, in jedem Gespräch neu. Die Vertraulichkeit hängt dann davon ab, was jemand einfügt oder anbindet; so entsteht Schatten-KI. Für einen Vermögensverwalter berührt das das Berufsgeheimnis nach Art. 69 FINIG, sobald Kundendaten einen Anbieter erreichen, der nicht als Beauftragter eingebunden ist. Ohne strukturierte Protokolle gibt es zudem keinen Nachweis, was getan wurde.
Ein Agent verbindet sich mit mehreren Systemen, plant die Schritte einer Aufgabe und führt sie aus. Ein Gesprächsdossier etwa braucht das Portfolio aus dem PMS, die aktuelle Korrespondenz aus Outlook, offene Punkte aus dem Kundendossier und die Hausmeinung aus einem gemeinsamen Ordner. Diese Reichweite ist Nutzen und Risiko zugleich.
Aus unserer Sicht braucht ein Agent in einem beaufsichtigten Haus vier Regeln, bevor er Zugriff erhält: welches System welche Daten sehen darf, eine Quelle für jede Aussage, ein Protokoll jedes Schritts und eine namentlich bestimmte Person, die das Ergebnis freigibt. Diese Regeln sind keine Funktionsliste. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass das Haus die Arbeit des Agenten gegenüber seiner Prüfgesellschaft erklären kann.
Art. 14 FINIG erlaubt Vermögensverwaltern, Aufgaben an Dritte zu übertragen. Nach Art. 15 Abs. 1 FINIV liegt eine Übertragung vor, wenn ein Dienstleister selbstständig und dauernd eine wesentliche Aufgabe wahrnimmt. Die Portfolioanalyse ist nach Art. 19 Abs. 3 FINIG eine wesentliche Aufgabe. Ob eine Übertragung vorliegt, entscheidet sich deshalb meist an der Selbstständigkeit.
Aus unserer Sicht nehmen ein Copilot, der Fragen beantwortet, und ein Agent, der Entwürfe zur Freigabe vorbereitet, keine Aufgabe selbstständig wahr, solange eine Fachperson jedes Ergebnis prüft, bevor es Wirkung entfaltet. Ein Agent, der Berichte ohne diesen Schritt versendet, tut es. Liegt eine Übertragung vor, verlangt Art. 17 FINIV eine Vereinbarung in Textform mit festgelegten Kontroll- und Prüfrechten. Dieselbe Plattform kann in beiden Modi betrieben werden, und weder die FINMA noch die Gerichte haben sich bisher spezifisch zu KI-Agenten geäussert. Deshalb gehört jeder Anwendungsfall einzeln ins KI-Inventar, mit seinem Autonomiegrad, wie im Beitrag zur FINMA-Aufsichtsmitteilung 08/2024 erläutert.
Aus unserer Sicht bestimmen vier Fragen zur Aufgabe, welche Form passt:
Die meisten Häuser werden mehr als eine Form nutzen. Ein PMS-Copilot für Portfoliofragen und ein Agent für die Dokumentationsarbeit rund um das Portfolio stehen nicht in Konkurrenz. Entscheidend ist, dass das Haus weiss, welches Werkzeug welche Aufgabe übernimmt und wohin Kundendaten fliessen.
Unplex ist eine systemübergreifende Ebene für diese Dokumentationsarbeit. Die Plattform verbindet sich mit bestehenden Systemen wie Assetmax und Infront, mit Microsoft 365 und der Dokumentenablage und führt mehrstufige Arbeiten wie Gesprächsdossiers, Quartalsbriefe und KYC-Reviews aus. Jede Zahl behält ihre Quelle, kundenwirksame Ergebnisse brauchen eine Freigabe, jeder Schritt wird protokolliert, und Kundendaten werden nicht für das Training von Modellen verwendet.
Die richtige Form hängt von der Aufgabe ab, nicht vom Werkzeug. Arbeit, die in einem System bleibt, gehört ins PMS. Arbeit über Systemgrenzen erfordert einen Agenten, und ein Agent erfordert klare Regeln zu Datenzugriff, Quellen und Freigabe, weil sein Autonomiegrad über die aufsichtsrechtliche Einordnung entscheidet.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.


